Neufassung der Hundesteuersatzung in Diepholz

Die Neufassung der Hundesteuersatzung ab 01.01. 2022 zur Vorlage der

Verwaltung findet die Zustimmung der FDP Fraktion.

Seit fast zwanzig Jahren ist die Satzung nicht angepasst worden, die Steuersätze

dabei eingeschlossen. Daneben hat die Erhöhung, wie in der Vorlage

ausgeführt, einen nicht unerheblichen Regulierungsfaktor. Im Vergleich zu

Städten unserer Größenordnung z.B. Sulingen oder Syke liegen wir mit dem

Vorschlag der Verwaltung auf ähnlichem Niveau.

Ein Vergleich mit kleineren Gemeinden im Landkreis Diepholz, wie

Schwaförden oder Brockum ist für uns nicht der Maßstab, der Vergleich mit

großen Städten aber auch nicht, beispielhaft nennen wir hier Oldenburg, die

108 € erheben, in Osnabrück sind die Hundehalter mit 120 € dabei und Bremen

erhebt schließlich 150 €.

Richtig finden wir auch die einmalige Fälligkeit im Kalenderjahr, das grenzt den

Verwaltungsaufwand ein, unter dem Strich einfach weniger Bürokratie.