Neufassung der Hundesteuersatzung in Diepholz

Die Neufassung der Hundesteuersatzung ab 01.01. 2022 zur Vorlage der
Verwaltung findet die Zustimmung der FDP Fraktion.
Seit fast zwanzig Jahren ist die Satzung nicht angepasst worden, die Steuersätze
dabei eingeschlossen. Daneben hat die Erhöhung, wie in der Vorlage
ausgeführt, einen nicht unerheblichen Regulierungsfaktor. Im Vergleich zu
Städten unserer Größenordnung z.B. Sulingen oder Syke liegen wir mit dem
Vorschlag der Verwaltung auf ähnlichem Niveau.
Ein Vergleich mit kleineren Gemeinden im Landkreis Diepholz, wie
Schwaförden oder Brockum ist für uns nicht der Maßstab, der Vergleich mit
großen Städten aber auch nicht, beispielhaft nennen wir hier Oldenburg, die
108 € erheben, in Osnabrück sind die Hundehalter mit 120 € dabei und Bremen
erhebt schließlich 150 €.
Richtig finden wir auch die einmalige Fälligkeit im Kalenderjahr, das grenzt den
Verwaltungsaufwand ein, unter dem Strich einfach weniger Bürokratie.