Haushaltssatzung 2024 der Stadt Diepholz
Aus Sicht der FDP ist dieser Haushaltsplan sehr solide aufgestellt und schließt an die seriöse Finanzpolitik der vergangenen Jahre lückenlos an. In dieser krisenbehafteten Zeit mit all seinen Begleiterscheinungen ist es alles andere als einfach, einen Haushalt mit verlässlichen Zahlen aufzustellen. Ein gutes Beispiel haben wir aus dem vergangenen Jahr aktuell vor Augen, bei der Gewerbesteuer waren Einnahmen in Höhe von rund 11 Mill. € geplant, erfreulicherweise werden es aber etwa 2,5 Mill. € mehr sein in diesem Rechnungsjahr.
Der Ergebnishaushalt 2024 weist im Entwurf ein Defizit von 2,2 Mill.€ aus. Selbst durch höhere Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr ist der Ausgleich nicht zu erreichen. Gestiegener Personalaufwand, höhere Kosten in der Kinderbetreuung, zusätzliche Belastungen bei den Sach- und Dienstleistungen sowie geringere Zahlungen aus dem Finanzausgleich führen zu diesem Minus.Es ist kein Geheimnis, dass die Probleme bei der Finanzierung der gestellten Aufgaben immer größer werden, da die Finanzbeziehungen auf den unterschiedlichen politischen Ebenen nach unserer Ansicht nicht ausgewogen sind. Viele Kommunen stehen der gleichen Problematik gegenüber. Wenn diese Tendenz so anhält und keine Änderungen grundsätzlicher Art erfolgen, werden zwangsläufig freiwillige Aufgaben immer mehr in den Hintergrund rücken müssen. Beispielhaft greifen wir die Kosten für die Kinderbetreuung auf. Im Haushaltsjahr 2024 werden die Betreuungskosten um fast 700 T€ gegenüber 2023 steigen, wir sprechen dann unter Berücksichtigung des Landkreis-Zuschusses von einer Belastung von rund 5 Mill. €, d.h. das etwa 85% der Kosten aus diesem Segment die Stadt Diepholz trägt. (vor fünf Jahren hatten wir eine Belastung von 3,5 Mill.€).
In der Vergangenheit hat hier eine Kostenverschiebung auf die untere kommunale Ebene stattgefunden. Die finanzwirksamen Entscheidungen, die allerdings an anderer Stelle getroffen wurden, wie z.B. die Abschaffung der Elternbeiträge -wir ordnen es als seinerzeitiges Wahlgeschenk ein-, dann wurden die Standards, d.h. die Ansprüche an Betreuung permanent höhergeschraubt und schließlich noch der Rechtsanspruch auf Betreuung.Offensichtlich vergessen wurde dabei die adäquate Finanzausstattung der Kommunen. Hier sind alle politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Verteilung der Kosten auf den Prüfstand zu stellen, so wird es auf Dauer nicht funktionieren.
Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich bei der Ganztagsbetreuung mit Rechtsanspruch in den Grundschulen für uns ab. Um dieses Projekt umzusetzen, sind hier erhebliche Investitionen nötig. Bedenklich ist dabei, dass bisher nur wage Aussagen zu Fördermitteln gemacht worden sind, um überhaupt die Voraussetzungen für das Angebot zu schaffen.
Der Fehlbetrag aus dem Ergebnishaushalt kann aus der Rücklage, die in ausreichender Höhe vorhanden ist, ausgeglichen werden.
Der Finanzhaushalt, der die Positionen abbildet, die auch finanzwirksam werden, schließt planerisch mit einem kleinen Plus ab. Damit können immerhin die Darlehnsbelastungen erbracht werden.
Einige wichtige Positionen mit den Veränderungen zum Vorjahr hier nur kurz erwähnt:
- die Personalkosten werden um 300 T€ auf 9,4 Mill.€ steigen
- für die Kinderbetreuung, wie bereits aufgezeigt, werden wir im Ergebnis
5 Mill.€ ausgeben müssen -und für die Kreisumlage fast 10,5 Mill.€
Diese drei Positionen machen allein ca. 70% der Gesamtkosten aus.
Bei den Einnahmen beschert uns eine verbesserte Steuerkraft geringere Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich, dass sind dann mal eben 900 T€ weniger. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit mit einer Summe von rund 3,5 Mill.€ setzt sich in erster Linie aus Fördermitteln zu einer Vielzahl von Projekten zusammen. Bei den Auszahlungen in der Größenordnung von knapp 7 Mill.€ stehen beispielhaft die notwendigen Investitionen an allen vier Grundschulen. Bei dem Haushaltsansatz von 1,85 Mill.€ handelt es sich allerdings nur um den ersten Aufschlag und das sind in erster Linie Planungskosten - dann ca. 1 Mill.€ für das Programm „Lebendige Zentren“ - eine Nachzahlung von 800 T€ für den Ausbau der Hindenburgstr. - sowie 320 T€ für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Bauhofes.
Da die liquiden Mittel und das Finanzvermögen im Laufe des Jahres 2024 aufgebraucht sein werden, ist zur Gegenfinanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme von 1 Mill.€ erforderlich.
An dieser Stelle ist aber zu erwähnen, dass wir in den kommenden Jahren vor sehr großen finanziellen Herausforderungen stehen. Wie schon erwähnt, stehen an allen Grundschulen Investitionen an, allen voran das Vorhaben an der Hindenburgstr. und daneben steht noch der Kita-Neubau am Groweg auf dem Programm. Wir reden hier über ein Volumen von weit über 20 Mill.€. Wir werden diese Vorhaben fremdfinanzieren müssen. Bei steigenden Gestehungskosten und höheren Zinsbelastungen wird es große Anstrengungen mit der entsprechenden Haushaltsdisziplin erfordern, um Herr des städtischen Haushalts zu bleiben. Um es deutlich zu machen, der Kredit über 25 Mill. € stellt bei einem Zins von 4%, um es einfach zu machen, eine Belastung in Höhe von 1 Mill. € für unseren Ergebnishaushalt dar. Daher tragen wir für diese elementaren Entscheidungen eine große Verantwortung. Das strukturelle Defizit aufzulösen, wird eine Mammutaufgabe.
An dieser Stelle danken wir allen Bürgern, die sich in vielfältiger Weise für die Stadt Diepholz in dieser unruhigen Zeit engagiert haben. Daneben allen Steuerzahlern, die dafür sorgen, dass Gelder in die Stadtkasse fließen. Ein großer Dank gilt den vielen Investoren, die in dieser wirtschaftlich angespannten Situation den Mut aufbringen, in die Zukunft bei uns in Diepholz zu investieren.
Die Mitglieder der FDP in der CDU/FDP-Gruppe stimmen der vorgelegten Haushaltssatzung 2024 einschließlich der Feststellung des Finanzplanes mit Investitionsprogramm bis 2027 zu.