Die aktuelle Situation zu den Sirenen in der Stadt Diepholz

Über das gesamte Gebiet der Stadt Diepholz sind insgesamt 14 Sirenen installiert. Einige Geräte sind defekt und daher nicht nutzbar, Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Die Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Diepholz hält das Vorhalten von Sirenen für nicht mehr erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung den Beschlussvorschlag in die politische Beratung eingebracht, die Sirenen in der Stadt Diepholz nicht zu erneuern. Nach einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz sollen die Länder bei dem Aufbau eines Sirenennetzes finanziell unterstützt werden. Aktuell gibt es keine gesicherten Informationen darüber, ob die Kommunen auch daran partizipieren sollen.
In dieser unsicheren Gemengelage haben sich die Fraktionen von CDU und FDP auf einen Änderungsantrag zu der Verwaltungsvorlage verständigt. Beide Fraktionen fragen sich ernsthaft, wie im Katastrophenfall der „Weckruf“ der Bevölkerung erfolgen soll. Es ist nicht ausreichend, nur die Feuerwehr digital zu alarmieren. Auch wenn die Stadt Diepholz rein rechtlich für den Katastrophenschutz nicht zuständig ist, sehen wir eine Fürsorgepflicht für die Bürger unserer Stadt. Hier der Text des Änderungsantrages:
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Die Stadt Diepholz fordert die Kreistagsabgeordneten auf, auf den Landkreis Diepholz als zuständige Behörde einzuwirken, nicht nur für die Feuerwehren, sondern für die gesamte Bevölkerung ein Instrument der Alarmierung für den Katastrophenfall vorzuhalten. Diese Aufforderung ist an die im Kreistag vertretene Fraktionen zu richten.
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis um eine Stellungnahme bezüglich der Planung zur Sicherstellung der Alarmierung der Bevölkerung im Ernstfall gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz zu bitten.
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Die Verwaltung wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband auf die Themenstellung hinzuweisen und die übergeordneten Stellen zu einer Umsetzung im Sinne eines „Warnmix“ zur Sicherstellung der Alarmierung der Bevölkerung im Ernstfall aufzufordern.
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Die Sirenen im Stadtgebiet werden nicht abgebaut, solange sie nicht abgängig sind und keine geeignete alternative Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall durch die zuständige Behörde sichergestellt werden kann. Allerdings soll auch keine Ertüchtigung der alten Anlagen durch die Stadt Diepholz erfolgen.
Der Verwaltungsausschuss hat diesen Antrag so beschlossen.