Corona-Krise: Stundung von fälligen Gewerbesteuerzahlungen für Diepholzer Gewerbetreibende

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen dringlichen Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer für die Diepholzer Unternehmen gestellt. Der Antrag hat folgenden Inhalt:
Die städtischen Forderungen zur Gewerbesteuer zum Zwecke der Vorauszahlung für das Jahr 2020 werden generell vom Fälligkeitstermin 15.05. 2020 auf den 15.08. 2020 verschoben. Zudem sollen Nachzahlungen zu Festsetzungen aus Vorjahren, die nach dem 15.03. 2020 fällig werden, auf den Zeitpunkt 01.10. 2020 zur Zahlung verschoben werden. Die Stundungen sollen keine Zinsbelastung auslösen.
Der Antrag wird damit begründet, dass die aktuelle Krise das Gemeinwesen, die Wirtschaft und jeden Einzelnen vor vielfältige Belastungsproben stellt. Die zur Bekämpfung des Coronavirus notwendigen Maßnahmen bedeuten erhebliche Einschnitte für das tägliche Leben und damit auch insbesondere für die Gewerbetreibenden. Umsatzeinbußen wirken sich sofort und unmittelbar auf die Zahlungsfähigkeit der Betriebe aus. Liquidität wird gerade bei erheblich reduzierten Einnahmen von großer Bedeutung sein. Neben dem erarbeiteten Paket an Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und des Landes, wollen wir als Koalition dazu beitragen, dass unseren Gewerbetreibenden sofort und unbürokratisch geholfen wird, um negative Folgen abzuwenden.