Ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen (Antrag SPD Fraktion))

Es wird den Antragsteller nicht überraschen, dass wir diesen Weg nicht mitgehen, da er für uns völlig unrealistisch ist. In dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wird erklärt, dass die Anwendung dem Erhalt von Wohnraum in Gebieten dient, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. (Rechtlich sehr schwammig)

Es ist doch ein Irrweg, sich mit solchen Instrumenten zu beschäftigen bzw. eine derartige Drohkulisse aufbauen zu wollen. Mit dieser Art von Verboten kommen wir doch nicht voran.

Wir berühren hier Eigentümerrechte und das hat Strahlkraft auf alle Investoren, die bereit sind oder bereit wären, in Diepholz in diesem Segment zu investieren.

Aus unserer Sicht sollte die Verwaltung mit den Vermietern, in diesem besonderen Fall mit der ZBI bzw. der ZBVV eine Ebene für konstruktive Gespräche suchen. Wenn wir den Bürgermeister richtig verstanden haben, hat der Austausch auch bereits stattgefunden.

Auf der anderen Seite sollte auch allen klar sein, da muss man keine Bauexpertin oder Bauexperte sein, viele Wohnungen bzw. Gebäudekomplexe müssen dringend saniert werden. Es sind Wohneinheiten, die mehr als in die Jahre gekommen sind. Eine Vermietung mit geringer Kaltmiete würde wenig bringen, wenn die Nebenkosten dann nicht mehr bezahlbar sind.

Um allerdings umfängliche Sanierungsmaßnahmen vornehmen zu können, ist der Leerstand eines Gebäudekomplexes durchaus hilfreich.

Abschließend gesagt, wir erkennen mit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum keinen Vorteil, sondern öffnen ein neues bürokratisches Fenster.

 

Die Gruppe FDP/CDU lehnt diesen Antrag entsprechend ab.