Änderung des Flächennutzungsplanes zur Windenergie

Die Erzeugung von regenerativem Strom ist ein Grundelement zur Umsetzung der Energiewende, um den gesellschaftlichen Konsens und die Klimaziele erfüllen zu können. Die Kommunen sind bei der Gesetzgebung von Bund und den Ländern gefordert, substanziell Raum für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Ziel der Stadt Diepholz ist es, mit der Änderung des Flächennutzungsplanes ein gesteuertes Verfahren rechtswirksam zu beschließen.
Natürlich bringen Windräder großes Konfliktpotenzial mit sich, sie haben Auswirkungen auf Mensch und Tier und schließlich auch auf das Landschaftsbild. Diese Nachteile gegen den von unserer Gesellschaft eingeforderten Beitrag zur Energieerzeugung abzuwägen, war in den vergangenen Monaten oder besser gesagt Jahren, die Aufgabe von Rat und Verwaltung der Stadt Diepholz.
Herausgekommen ist dabei ein Konzept, dass sowohl den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes als auch den Wünschen vieler Anwohner in Teilen nachkommt. Gleichzeitig wird der Windenergie so viel Raum gewährt, dass die Vorgaben des niedersächsischen Windenergieerlasses erfüllt werden können. Schließlich ist aber festzuhalten, dass die Stadt Diepholz über keine idealen oder optimalen Windparkstandorte verfügt, bei denen die Bevölkerung nicht belastet werden würde.
Die FDP – Fraktion hat den Werdegang dieses Flächennutzungsplanes intensiv und kritisch begleitet und wird der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage zustimmen.